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Als syrischer Anwalt  biete ich Ihnen Rechtsdienstleistungen zum syrischen Recht an.

Die entsprechende Zulassung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz erfolgte am 05.03.2019 beim

Landgericht Lüneburg, Geschäftsnummer: 3712 I Heft 291 

Bei Al-Rifaii Legal Services mit Sitz in Lüneburg erhalten Sie Rechtsdienstleistungen

zum syrischen Recht.

 

Zu meinen Aufgaben zählen:

 

 

Ich erkläre deutschen und europäischen Unternehmen, was in syrischen Gesetzen, wie dem syrischen Handelsrecht, dem syrischen Gesellschaftsrecht, den syrischen Steuergesetzen und dem syrischen Verwaltungsrecht, festgelegt ist.

 

 

Für Privatpersonen erkläre ich auch, was in den syrischen Gesetzen, wie dem syrischen Personenstandsgesetz und dem syrischen Zivilrecht, festgelegt ist.