Als syrischer Anwalt biete ich Ihnen Rechtsdienstleistungen zum syrischen Recht an.
Die entsprechende Zulassung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz erfolgte am 05.03.2019 beim
Landgericht Lüneburg, Geschäftsnummer: 3712 I Heft 291
Bei Al-Rifaii Legal Services mit Sitz in Lüneburg erhalten Sie Rechtsdienstleistungen
zum syrischen Recht.
Zu meinen Aufgaben zählen:
Ich erkläre deutschen und europäischen Unternehmen, was in syrischen Gesetzen, wie dem syrischen Handelsrecht,
dem syrischen Gesellschaftsrecht, den syrischen Steuergesetzen und dem syrischen Verwaltungsrecht, festgelegt ist.
Für Privatpersonen erkläre ich auch, was in den syrischen Gesetzen, wie dem syrischen Personenstandsgesetz und dem
syrischen Zivilrecht, festgelegt ist.